Schreiben Sie der EU-Kommission Ihre Meinung – bis 22.10. zählt Ihre Stimme

Vertreter*innen der Industrie und gentechnikfreundliche Politiker*innen plädieren dafür, die strenge EU-Gesetzgebung aufzuweichen. So sollen neue Gentechnikverfahren wie CRISP/Cas von der Gentechnik-Gesetzgebung ausgenommen werden. Die daraus resultierenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden bislang in der EU durch strenge Gesetze reguliert: Sie unterliegen einer Kennzeichnungspflicht und müssen vor einer Freisetzung in die Umwelt oder einer Verwendung als Futter- oder Lebensmittel ein Zulassungsverfahren mit Risikoprüfung durchlaufen. In der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft ist ihr Einsatz grundsätzlich verboten.

Doch diese strenge Regulierung ist erneut in Gefahr: Die EU-Kommission hatte im April 2021 einen Bericht vorgelegt, welcher Änderungen in der EU-Gesetzgebung angedeutet hatte. Die Bio-Branche steht den geplanten Änderungen kritisch gegenüber. Hierzu hatten sich über 90 Verbände, darunter auch die Interessengemeinschaft Biomarkt, in einem gemeinsamen Positionspapier deutlich geäußert:

https://www.boelw.de/themen/gentechnik/lebensmittel/artikel/gentechnik-strikt-regulieren.

In einem weiteren Papier der EU-Kommission wurden Vorschläge veröffentlicht, welche Optionen der Politik hinsichtlich eines neuen EU-Gentechnikrechts offenstehen. Erneut wurde deutlich, dass die EU-Kommission vor allem Interessen der Gentechnik-Industrie berücksichtigt und eine Aufweichung der Gentechnik-Gesetzgebung droht. Der Schutz der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft steht erneut nicht im Fokus. Würde die künftige Gentechnik-Gesetzgebung nach diesen Ansätzen der EU-Kommission gestaltet, stünden folgende Kernelemente der heutigen EU-Regulierung in Frage:

  • Verpflichtende Zulassungsverfahren samt Risikoprüfung und -bewertung vor Import oder Anbau
  • Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit und Monitoring genehmigter GVO
  • Haftungsregelungen, Transparenz und Wahlfreiheit

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können bis 22.10. online das Papier der EU-Kommission kommentieren. Die Anzahl wie auch der Tenor der Rückmeldungen werden erheblichen Einfluss darauf haben, ob das bestehende Agrarmodell der Kombination von patentiertem Saatgut mit chemisch-synthetischen Pestiziden weiter gefördert wird. Wenn auch Sie sich einbringen möchten und der Meinung sind, dass Gentechnik reguliert bleiben muss, dann unterstützen Sie uns. Im Formular haben Sie die Möglichkeit Argumente auswählen oder einen eigenen Text schreiben. Durch „senden“ wird Ihr Einspruch direkt an die Feedbackseite der EU-Kommission übermittelt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.